Kieferorthopaedische behandlung kinder

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern?

Als Zahnärztin für Kieferorthopädie und dreifache Mama weiß ich: Familien brauchen Planungssicherheit – bei Terminen und bei den Kosten. Die gute Nachricht vorweg: Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen den größten Teil der Behandlungskosten (nur unter 18 Jahren). Die Kosten und Behandlungsoptionen können je nach Alter des Kindes unterschiedlich ausfallen. Während der Behandlung zahlen Sie nur einen überschaubaren Eigenanteil (meist ca. 20 % pro Quartal).

Nach erfolgreichem Abschluss wird dieser Betrag vollständig erstattet. Ein persönliches Beratungsgespräch ist wichtig, um die individuellen Behandlungsoptionen und die zu erwartenden Kosten transparent zu klären. Privatversicherungen übernehmen generell die Kosten bei entsprechend gewähltem Tarif.

In unserer Praxis in Germering/München kombinieren wir Kinderzahnmedizin und Kieferorthopädie „all in one“. Das spart Wege, Koordination – und vor allem Ihre Zeit.


Einführung in die kieferorthopädische Behandlung

Kieferorthopädie – mehr als nur gerade Zähne

Sie ist ein zentraler Bereich der modernen Zahnmedizin und spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden.
Das Ziel? Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zu korrigieren – sei es aus funktionellen, gesundheitlichen oder ästhetischen Gründen.
Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist der richtige Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn besonders wichtig, da sich die Kiefer noch im Wachstum befinden.

KIG: Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Das Thema KIG-Einstufung und Kostenübernahme ist für Patienten oft eines der wichtigen Anliegen bei der Planung einer kieferorthopädischen Behandlung. Die folgende Übersicht erklärt die Einteilung der Fehlstellungen, die Rolle des Kieferorthopäden (KFO) und die Unterschiede bei der Kostenerstattung durch die Krankenkassen für Kinder und Jugendliche.

KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen. Dieses System bewertet die Ausprägung von Zahn‑ und Kieferfehlstellungen in 5 Stufen (Grad 1–5). Die Einteilung erfolgt in verschiedene Gruppen und Schweregrade, wobei die Schweregrade (1-5) maßgeblich bestimmen, ob und in welchem Umfang die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Die KIG-Gruppen werden in einer Tabelle zusammengefasst, die die wichtigsten Unterschiede und die Kostenerstattung je nach Schweregrad darstellt.

  • Ab KIG 3 gilt die Fehlstellung als erheblicher Fall – die Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige Behandlung im Rahmen der Regelversorgung.
  • KIG 1–2 sind leichte Abweichungen: Hier zahlt die Kasse in der Regel nicht; die Behandlung wäre privat zu finanzieren (ggf. mit kieferorthopädischer Zusatzversicherung). Grad 1 beschreibt dabei besonders leichte Fehlstellungen, bei denen die Krankenkassen keine Kosten übernehmen, da es sich ausschließlich um ästhetische Korrekturen handelt.
  • Erwachsene erhalten nur in besonderen Fällen (z. B. sehr schwere Kieferanomalien mit kieferchirurgischer Mitbehandlung/Operation) Leistungen der gesetzlichen Kasse.
  • für Privatversicherte (Kinder und Erwachsene) gelten diese Einstufungen übrigens nicht. Auch leichtere Abweichungen werden bei entsprechend gewähltem Tarif von der privaten Versicherung übernommen. Ebenso werden die Kosten für kieferorthopädische Korrekturschienen (z.B. Invisalign, Spark) übernommen.
  • Die Behandlung mit Korrekturschienen ( z.B. Invisalign) übernimmt zum jetzigen Zeitpunkt keine der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland.

Der Kieferorthopäde (KFO) übernimmt die Einstufung der Fehlstellung, erstellt den Behandlungsplan und berät den Patienten zu den möglichen Leistungen und der Kostenerstattung. Besonders die Stellung der Schneidezähne oder ein Platzmangel im Seitenzahngebiet spielt bei der KIG-Einteilung und der Entscheidung über die Kostenübernahme eine wichtige Rolle, da Abweichungen hier häufig die Einstufung in höhere Schweregrade beeinflussen.

Wichtig zum Eigenanteil: Während der Behandlung leisten Eltern meist 20 % (10 % beim zweiten Kind das sich zur selben Zeit ebenfalls in kieferorthopädischer Behandlung befindet, ebenfalls 10% für jedes weitere Kind )als Vorauszahlung. Voraussetzung für die Erstattung am Ende ist eine erfolgreich abgeschlossene Behandlung und ausreichende Mitarbeit.

Sollte eine kieferorthopädische Behandlung für Sie aktuell finanziell zu kostspielig sein, gibt es die Möglichkeit eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Hiermit können Sie von den Vorauszahlungen befreit werden und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt direkt ihren Eigenanteil.



Zusatzleistungen wie Keramik‑Brackets, zusätzliche Prophylaxe, Versiegelungen, spezielle hochwertige Nickeltitan-Drähte oder ein festsitzender Retainer machen die Behandlung oft angenehmer und ästhetischer, sind aber nicht zwingend medizinisch nötig.

Wie läuft die kieferorthopädische Behandlung ab?

1) Information & Überlegungen vor dem ersten Besuch

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert meist 1½ bis 4 Jahre. Prüfen Sie deshalb: Passt die Sympathie zum Team? Ist die Praxis gut erreichbar (zu Fuß, mit dem Rad, ÖPNV)? Ein Wechsel während der laufenden Behandlung kostet Zeit und sollte – außer bei z. B. Umzug – möglichst vermieden werden.

Entscheidend ist die Motivation: Das Kind sollte die Behandlung genauso wollen wie die Eltern. Gesetzlich ist vorgegeben, dass jede Praxis eine reine Kassenbehandlung ohne private Zuzahlungen anbietet. Eltern zahlen dabei quartalsweise Vorauszahlungen, die nach erfolgreichem Abschluss vollständig von der Krankenkasse erstattet werden – die Regelversorgung ist damit faktisch zu 100 % abgedeckt. Das Endziel einer Kassenbehandlung ist ein ausreichendes, wirtschaftliches und zweckmäßiges Ergebnis. Dies entspricht einer Schulnote 4.

Viele Praxen bieten zusätzlich außervertragliche Leistungen (AVL) an – etwa ästhetische und funktionell höherwertige Brackets, besonders komfortable Bögen für schnellere Zahnbewegungen, Glattflächenversiegelung zum Karies‑Schutz, zusätzliche Prophylaxe, Retainer (innenliegender Haltedraht) oder erweiterte Funktionsdiagnostik. Diese Extras sind optional. Ob sich eine kieferorthopädische Zusatzversicherung lohnt, hängt vom Tarif ab: Prüfen Sie genau, ob und wann gezahlt wird (z. B. nur bei KIG‑Einstufung oder auch ohne).

Gut zu wissen: Ratenzahlung ist in den meisten Praxen möglich – Sie können Beiträge also entweder an eine Versicherung oder direkt in planbare Monatsraten investieren. Hochwertige Qualität hat ihren Preis; wer kann und möchte, darf investieren – es bleibt aber immer Ihre freie Entscheidung.

2) Erster Besuch – KIG‑Einstufung & Therapiebedarf

Wir untersuchen Zähne und Kiefer, beurteilen die KIG‑Stufe und klären, ob die Kasse zahlt (ab KIG 3) oder ob eine Selbstzahler‑Behandlung in Frage kommt. Bei Privatpatienten gibt es keine KIG‑Prüfung – auch kleinere Abweichungen können nach Wunsch behandelt werden. Falls sinnvoll, empfehlen wir begleitende Logopädie oder Osteopathie.

3) Zweiter Termin – Diagnostik

Wir erstellen die Anfangsunterlagen: Röntgenaufnahmen, Fotos und Abformungen oder 3D‑Scan (ideal bei Würgereiz/Angst). Moderne Geräte sind sehr strahlungsarm – zur Einordnung: Ein Transatlantikflug bedeutet mehr Strahlenexposition als eine große Panoramaaufnahme.

4) Planung & Kostenklärung

Auf Basis der Befunde entsteht Ihr individueller Behandlungsplan (Maßnahmen, voraussichtliche Dauer, Kosten).

  • Gesetzlich versicherte Kinder (KIG 3–5): Wir reichen den Plan zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein. Eventuell wird der Plan von der GKV noch an einen Gutachter weitergeleitet und zusätzlich überprüft. Dadurch kann es zu kleineren Verzögerungen kommen.
  • Privatversicherte: Sie erhalten den Kostenplan zur Einreichung bei Ihrer Versicherung/Beihilfe. Der Start ist möglich, sobald die Finanzierung bestätigt ist.

5) Dritter Termin – Planbesprechung mit den Eltern

Wir erläutern Organisation, Formulare, Behandlungsdauer, Kosten, zeigen Behandlungsmöglichkeiten (herausnehmbar/fest, Aligner, Brackets) und besprechen die Auswertung der Diagnostik. Das Kind kann, muss aber nicht dabei sein.

Nach Genehmigung des kieferorthopädischen Plans haben Patienten 6 Monate Zeit die Behandlung zu beginnen, danach verfällt der genehmigte kieferorthopädische Plan und eine Behandlung muss wieder neu genehmigt werden, eine weitere Genehmigung ist nicht gesichert.

Eine Frühbehandlung im Kindesalter läuft über einen Zeitraum von 6 Quartalen, eine spätere Behandlung bei Jugendlichen läuft über 12-16 Quartale.

6) Vierter Termin – Abformungen/Scan für herausnehmbare Geräte

Falls eine lose Zahnspange geplant ist, nehmen wir Abformungen oder nutzen vorhandene Scans. Farbauswahl für die Spange motiviert zusätzlich. Bei bereits erfolgtem Scan kann dieser Termin entfallen.

7) Einsetzen der Zahnspange – Start der aktiven Behandlung

Je nach Plan setzen wir eine herausnehmbare Spange ein oder eine feste Zahnspange mit Brackets (klassisch Metall; Keramik optional). Ab jetzt folgen Kontrollen im 6–8‑Wochen‑Rhythmus. Größere Kinder/Jugendliche dürfen Termine häufig allein wahrnehmen – das entlastet die Eltern und fördert Eigenverantwortung.

8) Zwischendurch – Verlauf & Zwischendiagnostik

Sie erhalten Updates zum Fortschritt. Mit Zwischendiagnostik prüfen wir: Was ist erreicht? Was fehlt noch? Wie lange dauert es voraussichtlich noch?

9) Ende der Behandlung

Wichtig nach der Zahnspange: Die Zähne brauchen einen Sicherheitsgurt, damit sie gerade bleiben. Das ist entweder ein dünner Draht hinter den Zähnen (Retainer) oder eine durchsichtige Schiene bzw. herausnehmbare Zahnspangen für die Nacht. Beides hält die Zähne in ihrer neuen Position, damit sie nicht wieder schief werden.

Bewahren Sie bitte alle Quartalsabrechnungen ihrer Vorauszahlungen gut auf: Nach erfolgreichem Abschluss reichen Sie diese bei der Krankenkasse ein – die Vorauszahlungen werden vollständig erstattet. Wird die Behandlung vorzeitig abgebrochen (z. B. mangelnde Mitarbeit, viele verpasste Termine), entfällt dieser Anspruch.

Motivation ist alles: Gerade Zähne bedeuten Gesundheit, Wohlbefinden und Selbstvertrauen – ein Gewinn für das ganze Leben.

Ist eine kieferorthopädische Zusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zusatzversicherung kann Kosten für Extras oder Selbstzahler‑Behandlungen (KIG 1–2) abfedern. Achten Sie auf Wartezeiten, Leistungsumfang und ob der Tarif nur bei KIG‑Einstufung zahlt oder auch ohne. Idealerweise schließen Sie die Police vor Diagnose/Behandlungsstart ab. Kieferorthopädische Zusatzversicherungen für GKV Versichterte werden nur im Kindes- und Jugendalter angeboten, für Erwachsene gibt es diesen Service nicht mehr.

FAQ – die wichtigsten Fragen

Was zahlt die Krankenkasse?

Ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Kasse die Regelversorgung. Sie zahlen währenddessen einen Eigenanteil (meist 20 % pro Quartal), der nach erfolgreichem Abschluss vollständig erstattet wird.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

In der Regel ca. 20 % pro Quartal (bei zwei gleichzeitig behandelten Kindern für das zweite Kind 10 % ,ebenso für jedes weitere Kind 10%). Voraussetzung für die Rückzahlung ist die erfolgreich abgeschlossene Behandlung.

Was kostet der Behandlungsplan?

Bei genehmigter Kassenleistung rechnen wir Diagnostik und Behandlungsplan direkt mit der Krankenkasse ab. Ohne Kassenleistung (KIG 1–2) können hierfür private Kosten anfallen – wir nennen den Preis vorab schriftlich.

Wie viel zahlt man monatlich für eine Zahnspange?

Je nach Art, Dauer und Schweregrad häufig 60-80 € pro Monat. Bei genehmigter Kassenleistung trägt die GKV den größten Anteil; Ihre Vorauszahlung wird am Ende erstattet.

Welche Kosten entstehen insgesamt?

Bei ausreichender KIG‑Stufe deckt die Kasse die medizinisch notwendige Regelversorgung. Zusatzkosten fallen nur für optionale Extras (z. B. Keramik‑Brackets, hochwertige Multibracketsysteme, zusätzliche Prophylaxe) an.